Haftung in der Werkstatt
Welche Rechte und Pflichten haben der Werkstatt-Rat und die Frauen-Beauftragte?
Wie rechtsverbindlich sind Entscheidungen? Wer gibt Sicherheit bei der Entscheidungs-Findung und Verkündung von Ergebnissen?
Brauchen Werkstatt-Räte und Frauen-Beauftrage Versicherungen oder Anwälte?
Schwerpunkte
• Rechtliche Wirkungen von Handlungen
• Rechtssicherheit
• Möglichkeiten der Beratung
• Fälle aus der Praxis
Freitag: 20.03.2020
Zeit: 9 bis 14 Uhr
Dozent: Rechts-Anwalt Ulrich Höcke
Fortbildungs-Nummer: 200320
Kosten: 170,00 €