(Fachkraft für Arbeits- und Berufsförderung in WfbM)
B 70 - Start: 21.02.2022 - 31.03.2023 - Download Zeitleiste - ausgebucht
B 71 - Start: 30.05.2022 - 06.09.2023 - Download Zeitleiste - ausgebucht
B 72 - Start: 12.09.2022 - 06.12.2023 - Download Zeitleiste - ausgebucht
B 73 - Start: 28.11.2022 - 15.02.2024 - Download Zeitleiste - ausgebucht
Anmeldungen können nur als Nachrücker berücksichtigt werden,
Die Kosten für die einzelnen Lehrgänge betragen jeweils 5.062 €. (Nicht enthalten sind Fahrt- bzw. Reisekosten für die Teilnehmer/-innen.)
Voraussetzungen für die Teilnahme am Lehrgang sind eine abgeschlossene Berufsausbildung und eine mindestens einjährige praktische Tätigkeit in einer Werkstatt für behinderte Menschen oder einer anderen Einrichtung der Rehabilitation.
Ziel der berufsbegleitenden Fortbildungsmaßnahme ist es, über die im Ausbildungsberuf erworbenen Fähigkeiten hinaus eine zusätzliche Qualifizierung für die Arbeit mit körperlich, geistig und seelisch behinderten Menschen zu vermitteln. Es soll die Möglichkeit zum Erwerb und zur Vertiefung von Fachkenntnissen über Behinderungsformen, ihre Ursachen und Folgeerscheinungen aus pädagogischer, medizinischer, soziologischer und psychologischer Sicht gegeben werden. Besonderer Wert wird auf die Umsetzung der Kenntnisse in die praktische Arbeit mit erwachsenen behinderten Menschen gelegt. Sie dient der Sicherung und Beschäftigung entsprechend den Vorgaben des SGB IX, Werkstättenverordnung. Für die Sonderpädagogische Zusatzausbildung gelten eine Reihe übergeordneter Lernziele, die sich an den Lehrgangsempfehlungen (FAB) des Bundesinstitutes für Berufsbildung (BIBB) orientieren.
Das Lehrgangskonzept sieht 14,5 Wochenblöcke vor, die sich über einen Zeitraum von ca. 1 ½ Jahren erstrecken und umfasst ein Unterrichtsvolumen von 650 Stunden. Diesen Wochenblöcken sind folgende Themen zugeordnet:
Zulassungsvoraussetzung zum Abschlussverfahren ist zum einen die regelmäßige Teilnahme und zum anderen die Erarbeitung eines Beispiels individueller Förderplanung sowie einer praxisorientieren Projektarbeit. Der Lehrgang wird mit einer Prüfung abgeschlossen. Die erbrachten schriftlichen und mündlichen Leistungen werden benotet. Über den erfolgreichen Abschluss des Lehrgangs wird ein Zertifikat ausgestellt. Das Zertifikat ist bundesweit anerkannt von der Bundesarbeitsgemeinschaft der Werkstätten für behinderte Menschen und ermöglicht bundesweit die Tätigkeit als „Fachkraft für Arbeits- und Berufsförderung“.
Ihre Anmeldung richten Sie bitte per E-Mail an: