Berufliche Qualifizierung und Förderung der Persönlichkeit von Menschen mit Behinderung sind primäre Aufgaben einer Fachkraft zur Arbeits und Berufsförderung. Ein hohes Maß an Professionalität sowohl im handwerklichen wie im pädagogischen Bereich sind gefordert. Die Sonderpädagogische Zusatzausbildung (SPZ) bietet sowohl den Fachkräften, die bereits in einem Arbeitsfeld der Rehabilitation arbeiten als auch arbeitsuchenden Facharbeitern/-innen die Möglichkeit sich in entsprechender Weise weiterzuqualifizieren.
Die SPZ ergänzt die bereits vorhandene berufliche Qualifikation um notwendige arbeitspädagogische Fähigkeiten. Die SPZ greift neue Erkenntnisse, insbesondere auf arbeits-, sozial-, sonderpädagogischem und förderdiagnostischem Gebiet auf und passt diese anwendungsgerecht an.
Die Werkstätten für behinderte Menschen müssen über Fachkräfte verfügen, die qualifiziert sind, um ihre Aufgaben entsprechend den jeweiligen Bedürfnissen der behinderten Beschäftigten, insbesondere unter Berücksichtigung der Notwendigkeit ihrer individuellen Förderung, erfüllen zu können.(§ 9 Werkstättenverordnung).