(Fachkraft für Arbeits- und Berufsförderung in WfbM)
B 81 - Start: 04.11.2024 - 11.02.2026 - Download Zeitleiste - auf Anfrage
Wir arbeiten mit einer Nachrückerliste. Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf.
B 82 - Start: 03.03.2025 - 22.05.2026 - Download Zeitleiste
B 83 - Start: 23.06.2025 - 09.09.2026 - Download Zeitleiste
B 84 - Start: 22.09.2025 - 10.12.2026 - Download Zeitleiste
B 85 - Start: 17.11.2025 - 18.02.2027 - Download Zeitleiste
Kosten
Die Kosten für die einzelnen Lehrgänge betragen jeweils 6.200 €. (Nicht enthalten sind Fahrt- bzw. Reisekosten für die Teilnehmenden.)
Voraussetzungen für die Teilnahme am Lehrgang sind eine abgeschlossene Berufsausbildung und eine mindestens einjährige praktische Tätigkeit in einer Werkstatt für behinderte Menschen oder einer anderen Einrichtung der Rehabilitation.
Ziel der berufsbegleitenden Fortbildungsmaßnahme ist es, über die im Ausbildungsberuf erworbenen Fähigkeiten hinaus eine zusätzliche Qualifizierung für die Arbeit mit körperlich, geistig und seelisch behinderten Menschen zu vermitteln. Es soll die Möglichkeit zum Erwerb und zur Vertiefung von Fachkenntnissen über Behinderungsformen, ihre Ursachen und Folgeerscheinungen aus pädagogischer, medizinischer, soziologischer und psychologischer Sicht gegeben werden. Besonderer Wert wird auf die Umsetzung der Kenntnisse in die praktische Arbeit mit erwachsenen behinderten Menschen gelegt. Sie dient der Sicherung und Beschäftigung entsprechend den Vorgaben des SGB IX, Werkstättenverordnung. Für die Sonderpädagogische Zusatzausbildung gelten eine Reihe übergeordneter Lernziele, die sich an den Lehrgangsempfehlungen des Bundesinstitutes für Berufsbildung (BIBB) orientieren.
Die Inhalte entsprechen der Orientierungshilfe Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung. K. Vollmer/G. Mentin/C. Frohnenberg; BIBB 2019
Das Lehrgangskonzept sieht 14,5 Wochenblöcke vor, die sich über einen Zeitraum von ca. 1 ½ Jahren erstrecken und umfasst ein Unterrichtsvolumen von 650 Stunden. Diesen Wochenblöcken sind folgende Themen zugeordnet:
Lehrgangseröffnung (Prüfungsrelevante Arbeiten); Lernen lernen (Zeit-management, Lerntypen, Sinneskanäle); Gesetzliche Grundlagen (SGB, BTHG, WVO, WMWVO, Arbeitsrecht)
Entwicklungspsychologie; Lernbehinderungen und Aufmerksamkeitsstörungen; Geistige Beeinträchtigung; Sinnesbehinderungen; Auswirkungen Körperlicher Behinderungen
(Online-Modul)
Gesetzliche Grundlagen beruflicher Bildung; Dialogische Entwicklungs-planung/Teilhabeplanung; Resilienz und Ressourcen; Persönliche Zukunftsplanung
Beschäftigte mit psychischen Beeinträchtigungen; Schwerst-mehrfache Behinderungen; Personen mit herausforderndem Verhalten; Konsultationen
Arbeit als Mittel; Arbeitspädagogik; Ergonomie und Arbeitsplatzgestaltung; Arbeitshilfen; Kommunikationshilfen; Arbeitssicherheit und Umweltschutz
System beruflicher Rehabilitation; Allgemeiner Arbeitsmarkt (Budget für Arbeit/ Ausbildung, betriebsintegrierte Arbeitsplätze, Jobcoaching, betriebliche Praktika); Auswertung der Teilhabeplanungen
Praxisprojekt entsprechend der individuellen ZielvereinbarungDiagnostische Verfahren und Instrumente (z.B. Interview, Selbst- und Fremdeinschätzungsbogen, PAC, Melba, DIA-AM, Hamet); harmonisierte Rahmenbildungspläne; Reflexion; Vorbereitung der Praxisprojekte
Modelle der Gruppenzusammensetzung; Gruppen- und Teambildungsprozesse; Führungsstile; Empowerment (Werkstattrat und Frauenbeauftragte)
Betreuungsrecht (Schweigepflicht und Datenschutz); Netzwerkarbeit; Anwendung von Konfliktmanagement; Erlebnispädagogik
Förderung von Übergängen (z.B. Arbeit-Ruhestand); Kommunikation; Kommunikative Kompetenzen erkennen und ausbauen
Moderation und Führen von Gruppen (Kommunikation in der Praxis); Kollegiale Hospitation; Auswertung der Beobachtungen)
Präsentation der Praxisprojekte; Themenvergabe und Vorbereitung der Abschlussprüfung
Zulassungsvoraussetzung zum Abschlussverfahren ist zum einen die regelmäßige Teilnahme und zum anderen die Erarbeitung eines Beispiels individueller Förderplanung sowie einer praxisorientieren Projektarbeit. Der Lehrgang wird mit einer Prüfung abgeschlossen. Die erbrachten schriftlichen und mündlichen Leistungen werden benotet. Über den erfolgreichen Abschluss des Lehrgangs wird ein Zertifikat ausgestellt. Das Zertifikat ist bundesweit anerkannt von der Bundesarbeitsgemeinschaft der Werkstätten für behinderte Menschen und ermöglicht bundesweit die Tätigkeit als „Fachkraft für Arbeits- und Berufsförderung“.
Ihre Anmeldung richten Sie bitte per E-Mail an: