SPZ / Fachkräfte

Sonderpädagogische Zusatzausbildung (SPZ)

für Fachkräfte in der beruflichen Rehabilitation von Menschen
mit Behinderungen, insb. in WfbM

(Fachkraft für Arbeits- und Berufsförderung in WfbM)

Beginn 2024

B 81 - Start: 04.11.2024 - 11.02.2026 - Download Zeitleiste - auf Anfrage

Wir arbeiten mit einer Nachrückerliste. Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

Beginn 2025

B 82 - Start: 03.03.2025 - 22.05.2026 - Download Zeitleiste
B 83 - Start: 23.06.2025 - 09.09.2026 - Download Zeitleiste
B 84 - Start: 22.09.2025 - 10.12.2026 - Download Zeitleiste
B 85 - Start: 17.11.2025 - 18.02.2027 - Download Zeitleiste

Kosten

Die Kosten für die einzelnen Lehrgänge betragen jeweils 6.200 €. (Nicht enthalten sind Fahrt- bzw. Reisekosten für die Teilnehmenden.)

Ansprechpartnerin

Anmeldung

Frau Sabine Olthoff

 

Zielgruppe / Zulassungsvoraussetzungen

Voraussetzungen für die Teilnahme am Lehrgang sind eine abgeschlossene Berufsausbildung und eine mindestens einjährige praktische Tätigkeit in einer Werkstatt für behinderte Menschen oder einer anderen Einrichtung der Rehabilitation.

Zielsetzung

Ziel der berufsbegleitenden Fortbildungsmaßnahme ist es, über die im Ausbildungsberuf erworbenen Fähigkeiten hinaus eine zusätzliche Qualifizierung für die Arbeit mit körperlich, geistig und seelisch behinderten Menschen zu vermitteln. Es soll die Möglichkeit zum Erwerb und zur Vertiefung von Fachkenntnissen über Behinderungsformen, ihre Ursachen und Folgeerscheinungen aus pädagogischer, medizinischer, soziologischer und psychologischer Sicht gegeben werden. Besonderer Wert wird auf die Umsetzung der Kenntnisse in die praktische Arbeit mit erwachsenen behinderten Menschen gelegt. Sie dient der Sicherung und Beschäftigung entsprechend den Vorgaben des SGB IX, Werkstättenverordnung. Für die Sonderpädagogische Zusatzausbildung gelten eine Reihe übergeordneter Lernziele, die sich an den Lehrgangsempfehlungen des Bundesinstitutes für Berufsbildung (BIBB) orientieren.

Die Inhalte entsprechen der Orientierungshilfe Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung. K. Vollmer/G. Mentin/C. Frohnenberg; BIBB 2019

Inhalte

Das Lehrgangskonzept sieht 14,5 Wochenblöcke vor, die sich über einen Zeitraum von ca. 1 ½ Jahren erstrecken und umfasst ein Unterrichtsvolumen von 650 Stunden. Diesen Wochenblöcken sind folgende Themen zugeordnet:

  • Lehrgangseröffnung (Prüfungsrelevante Arbeiten); Lernen lernen (Zeit-management, Lerntypen, Sinneskanäle); Gesetzliche Grundlagen (SGB, BTHG, WVO, WMWVO, Arbeitsrecht)

  • Beobachten, bewerten, beurteilen; Methodik und Didaktik (Kreative Methoden, Kompetenzen, Zielformulierung, Entwicklung von Lern- und Arbeitsaufgaben, begleitende Maßnahmen)
  • Entwicklungspsychologie; Lernbehinderungen und Aufmerksamkeitsstörungen; Geistige Beeinträchtigung; Sinnesbehinderungen; Auswirkungen Körperlicher Behinderungen
    (Online-Modul)

  • Gesetzliche Grundlagen beruflicher Bildung; Dialogische Entwicklungs-planung/Teilhabeplanung; Resilienz und Ressourcen; Persönliche Zukunftsplanung

  • Beschäftigte mit psychischen Beeinträchtigungen; Schwerst-mehrfache Behinderungen; Personen mit herausforderndem Verhalten; Konsultationen

  • Arbeit als Mittel; Arbeitspädagogik; Ergonomie und Arbeitsplatzgestaltung; Arbeitshilfen; Kommunikationshilfen; Arbeitssicherheit und Umweltschutz

  • System beruflicher Rehabilitation; Allgemeiner Arbeitsmarkt (Budget für Arbeit/ Ausbildung, betriebsintegrierte Arbeitsplätze, Jobcoaching, betriebliche Praktika); Auswertung der Teilhabeplanungen

    Praxisprojekt entsprechend der individuellen Zielvereinbarung
  • Diagnostische Verfahren und Instrumente (z.B. Interview, Selbst- und Fremdeinschätzungsbogen, PAC, Melba, DIA-AM, Hamet); harmonisierte Rahmenbildungspläne; Reflexion; Vorbereitung der Praxisprojekte

  • Modelle der Gruppenzusammensetzung; Gruppen- und Teambildungsprozesse; Führungsstile; Empowerment (Werkstattrat und Frauenbeauftragte)

  • Betreuungsrecht (Schweigepflicht und Datenschutz); Netzwerkarbeit; Anwendung von Konfliktmanagement; Erlebnispädagogik

  • Förderung von Übergängen (z.B. Arbeit-Ruhestand); Kommunikation; Kommunikative Kompetenzen erkennen und ausbauen

  • Moderation und Führen von Gruppen (Kommunikation in der Praxis); Kollegiale Hospitation; Auswertung der Beobachtungen)

  • Präsentation der Praxisprojekte; Themenvergabe und Vorbereitung der Abschlussprüfung

  • Abschlussprüfung und Zertifikatsübergabe


Abschlussverfahren

Zulassungsvoraussetzung zum Abschlussverfahren ist zum einen die regelmäßige Teilnahme und zum anderen die Erarbeitung eines Beispiels individueller Förderplanung sowie einer praxisorientieren Projektarbeit. Der Lehrgang wird mit einer Prüfung abgeschlossen. Die erbrachten schriftlichen und mündlichen Leistungen werden benotet. Über den erfolgreichen Abschluss des Lehrgangs wird ein Zertifikat ausgestellt. Das Zertifikat ist bundesweit anerkannt von der Bundesarbeitsgemeinschaft der Werkstätten für behinderte Menschen und ermöglicht bundesweit die Tätigkeit als „Fachkraft für Arbeits- und Berufsförderung“.

Anmeldung

Ihre Anmeldung richten Sie bitte per E-Mail an:

Sabine Olthoff